P1 Schallerzeuger

P1 SCHALLERZEUGER

In die Kategorie P1 fallen sonstige Pyrotechnische Gegenstände, welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind.Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger (umgangssprachlich auch P1 Böller oder Polenböller genannt) und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden. Die beiliegende Anleitung oder auf dem Artikel angebrachte Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten.

ACHTUNG Diese Artikel sind zur besonderen Verwendung!

 

Piraten von Funke
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Reibkopfböller / Corsair / Piraten
mit gutem funktionierenden Reibkopf und 0,6g Blitzknallsatz
CE-P1, NEC: 1,3g gesamt
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Zink Pyro Knallpatronen
Zink Pyro Knallpatronen P1 von Zink Feuerwerk
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